Schon 1887 forderte die Königliche Kommission für Denkmäler, die sich seit langem für die Anlage interessierte, die belgische Regierung zum Kauf des Rubenshauses auf.

Die Königliche Kommission für Denkmäler sprach sich darüber hinaus für die Errichtung eines Museums zu Ehren von Belgiens größtem Maler aus. Ebenso wie Nürnberg sein Dürerhaus, Amsterdam sein Rembrandthaus und Florenz sein Michelangelohaus besaßen, sollte auch Antwerpen ein Rubenshaus bekommen.

Nachdem der damalige Eigentümer 1913 mit Amerikanern erfolglos über die Eröffnung eines Kinos im Rubenshaus verhandelt hatte, entschied er sich schließlich, die Hälfte des Geländes für industrielle Nutzung zu verkaufen. Ein schneller Ankauf durch die Regierung wurde leider durch den Ersten Weltkrieg (1914-1918) verhindert.

Erst 1931 begann die Stadt Antwerpen mit dem Enteignungsverfahren. Nach dem Gesetz zum Schutz von Denkmälern und Anlagen vom 7. August 1931 wurden das Rubenshaus, die frühere Werkstatt und der Garten 1936 unter Schutz gestellt. Der Kauf wurde schließlich im August 1937 rechtskräftig.